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Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Polen 2026 - Freibeträge, Gruppen, SD-Z2

Wer Vermögen in Polen erbt oder eine Schenkung aus Polen erhält – etwa Geld, eine Immobilie, ein Grundstück, Unternehmensanteile oder wertvolle bewegliche Sachen – landet schnell beim polnischen „podatek od spadków i darowizn“, also der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Praxis entscheiden meist drei Punkte darüber, ob tatsächlich Steuer anfällt (und wenn ja: wie viel): der Verwandtschaftsgrad, die Freibeträge (mit Blick auf die 5-Jahres-Zusammenrechnung) und – bei der engsten Familie – die korrekte Meldung innerhalb der Fristen.


Damit Sie ein Gefühl für das System bekommen, hier die Regeln in verständlicher Form – inklusive der Fragen, die in deutsch-polnischen Fällen besonders oft auftauchen.


Was ist die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in Polen?

In Polen wird grundsätzlich der unentgeltliche Erwerb von Vermögen besteuert – also alles, was Sie ohne Gegenleistung bekommen: im Erbfall oder als Schenkung. Steuerpflichtig ist dabei regelmäßig der Erwerber (die Person, die bekommt), nicht der Erblasser oder Schenker. Bei Vorgängen, die zwingend notariell beurkundet werden (z. B. Immobilienschenkungen), läuft die Abwicklung oft anders, weil der Notar bestimmte Pflichten übernimmt. Das ändert aber nichts am Grundprinzip. Entscheidend ist, wer bekommt, was er bekommt und in welchem Familienverhältnis er zum Übergeber steht.


Steuergruppen in Polen: Steuerklasse I, II, III – und die „Gruppe 0“ (voll steuerfrei)

Polen arbeitet bei Erbschaften und Schenkungen mit Steuergruppen, die sich am Verwandtschaftsgrad orientieren. Je näher die Beziehung, desto günstiger die Regeln. Dazu kommt eine besonders wichtige Kategorie, die in der Praxis häufig „Gruppe 0“ genannt wird: die engste Familie, die unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei erwerben kann.

  • Steuergruppe I (typisch: nahe Familie)

Hierzu zählen u. a. Ehegatten, Kinder/Enkel, Eltern/Großeltern sowie weitere nahe Angehörige (z. B. Geschwister, Stiefkinder u. a.).

  • Steuergruppe II (weiterer Familienkreis)

Darunter fallen z. B. Nichten/Neffen oder Tanten/Onkel – also verwandtschaftlich „weiter weg“ als Gruppe I.

  • Steuergruppe III (alle übrigen Personen)

Das ist die teuerste Kategorie – also alle Personen, die nicht in Gruppe I oder II fallen.

  • „Gruppe 0“ – die praktische Königsklasse

Ehegatte, Kinder/Enkel, Eltern/Großeltern, Geschwister, Stiefkinder sowie Stiefeltern können – wenn die Formalitäten stimmen – eine Vollbefreiung nutzen. Genau hier passieren in der Praxis die meisten Fehler: Die Befreiung ist möglich, aber oft an eine fristgerechte Meldung gekoppelt.


Freibeträge in Polen 2026: Wie viel bleibt steuerfrei?

Neben der Verwandtschaft zählt der Freibetrag. In Polen gilt dabei ein wichtiger Mechanismus: Man betrachtet nicht nur die aktuelle Schenkung, sondern rechnet Erwerbe von derselben Person innerhalb der letzten 5 Jahre zusammen. Das bedeutet: Wer z. B. jedes Jahr „kleine Beträge“ von derselben Person erhält, kann irgendwann über die Grenze rutschen – obwohl jede einzelne Zahlung für sich genommen „nicht groß“ wirkt.


Stand 2026 gelten als Freibeträge (jeweils pro Übergeber über 5 Jahre zusammengerechnet):

  • Steuergruppe I: 36.120 PLN

  • Steuergruppe II: 27.090 PLN

  • Steuergruppe III: 5.733 PLN

Unterhalb dieser Schwellen fällt typischerweise keine Steuer an – in vielen Fällen auch ohne große Formalitäten. Sobald man jedoch darüber liegt, muss man sauber prüfen, welcher Weg (Meldung/Befreiung/Erklärung) korrekt ist.


Steuersätze der polnischen Erbschaft- und Schenkungsteuer: Wie hoch kann es werden?

Wenn der Erwerb über dem Freibetrag liegt und keine Vollbefreiung greift, wird die Steuer progressiv berechnet. Für die Steuergruppe I beginnt sie vergleichsweise niedrig (ab 3%) und steigt stufenweise. In Steuergruppe II ist es deutlich teurer, und Steuergruppe III ist die teuerste Variante – dort können die Sätze in der Spitze bis in den Bereich von rund 20% reichen (abhängig von der Stufe).

Für die konkrete Steuerlast sind daher zwei Zahlen entscheidend:

  1. die Bemessungsgrundlage nach Abzug des Freibetrags, und

  2. die richtige Zuordnung zur Steuergruppe.


SD-Z2 in Polen: Die wichtigste Formalität für die steuerfreie Übertragung in der engsten Familie

Wenn Sie zur engsten Familie („Gruppe 0“) gehören, ist der häufigste und wichtigste Schritt die Meldung über das Formular SD-Z2. Der Kern ist simpel: Der Gesetzgeber sagt sinngemäß „Wir befreien – aber wir wollen es wissen“.


  • Frist: häufig 6 Monate

In vielen Fällen gilt eine 6-Monats-Frist (je nach Konstellation ab dem maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht). Wer diese Frist verpasst, riskiert – je nach Situation – den Verlust der Befreiung und damit eine echte Steuerbelastung, die eigentlich vermeidbar gewesen wäre.


  • 2026: etwas mehr Spielraum, aber keine Einladung zur Nachlässigkeit

Nach den seit 2026 geltenden Regelungen gibt es in bestimmten Fällen Erleichterungen, um Fristversäumnisse nicht automatisch „endgültig“ zu machen. Das hilft, ersetzt aber nicht die Praxisregel: Fristen lieber früh und sauber einhalten, gerade bei grenzüberschreitenden Fällen (Wohnsitz im Ausland, Dokumente, Übersetzungen, Postlaufzeiten, Gerichtsunterlagen).


SD-Z2 oder SD-3? Welches Formular ist das richtige?

Ganz grob gilt:

  • SD-Z2 nutzen Sie typischerweise dann, wenn Sie als engste Familie die Vollbefreiung in Anspruch nehmen wollen (und die Voraussetzungen erfüllt sind).

  • SD-3 ist die „klassische“ Steuererklärung in Fällen, in denen Steuer anfällt oder die Befreiung nicht greift bzw. nicht genutzt wird.


Bei notariellen Vorgängen (z. B. Immobilienschenkung) kann der Ablauf abweichen, weil der Notar häufig eine aktive Rolle in der Abwicklung übernimmt.


Erbschaft oder Schenkung aus Polen nach Deutschland: Wann wird es grenzüberschreitend heikel?

In deutsch-polnischen Fällen kommt zusätzlich die Frage auf, ob Polen überhaupt besteuern darf. Typische Fälle:

  • Polnische Immobilie (Wohnung, Haus, Grundstück)- Das ist praktisch immer ein „Polen-Thema“ – unabhängig davon, wo Sie wohnen.

  • Geld/sonstiges Vermögen- Hier wird es differenzierter – insbesondere je nachdem, wo der Erwerber seinen (ständigen) Aufenthalt hat und ob besondere Anknüpfungspunkte bestehen.


Und dann kommt häufig die zweite Ebene: Deutschland kann den Vorgang ebenfalls steuerlich relevant finden (je nach Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt, Inlandsbezug etc.).


Doppelbesteuerung Polen–Deutschland: Warum das Thema oft unterschätzt wird

Viele gehen intuitiv davon aus, dass es „automatisch ein Abkommen“ gibt, das alle Fragen löst. In der Praxis muss man bei Erbschaften und Schenkungen besonders aufpassen, weil die Logik der Doppelbesteuerung hier nicht immer so glatt ist wie etwa bei laufenden Einkünften. Ergebnis. Ohne Planung kann es passieren, dass beide Staaten Pflichten sehen – mit unterschiedlichen Fristen, unterschiedlichen Bewertungsregeln und unterschiedlichen Formularen.

 
 
 

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